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Feuerwehr-Führerschein: neue Fahrberechtigungsverordnung in Kraft

vom 08.11.2012
 
Im Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2012 wurde die neue "Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes"  (kurz: Zweite Fahrberechtigungsverordnung) in der Fassung vom 23. Oktober 2012 veröffentlicht. Die Zweite Fahrberechtigungsverordnung regelt die Ausbildung, die Erteilung und die Prüfung des so genannten Feuerwehr-Führerscheins in Baden-Württemberg. Neu ist, dass die bisher geltende Gewichtsgrenze des Einsatzfahrzeuges von 4,75 t nun auf 7,5 t angehoben wurde. Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t, die vor dem 1. Dezember 2012 erteilt worden sind, bleiben im bisherigen Umfang gültig. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft und löst die bisher geltende Fassung aus dem Jahr 2011 ab. Der Feuerwehr-Führerschein ist nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Text: J. Thorns 
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