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Kirchheim: Fortbildung für Führungskräfte durch die Landesfeuerwehrschule

vom 11.11.2012
 

Rund 100 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren im Landkreis Esslingen haben sich am Samstag, 10.11.2012, in der Feuerwache Kirchheim unter Teck ganztägig fortgebildet. Thema der von der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg angebotenen Schulung waren "Führungstrupps/-staffeln und -gruppen - Übergang von der Führungsstufe B zur Führungsstufe C". Die beiden Ausbilder der Landesfeuerwehrschule, Christoph Slaby und Klaus Eisinger, stellten kurzweilig und spannend die Führungsorganisation im Einsatz vor. Dies ist natürlich für die Führungskräfte ein "alter Hut" - dennoch waren neue Aspekte, gerade der Menschenführung, eine interessante und ebenso wichtige Auffrischung des Wissens. Diese Aspekte werden unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung, welche mittelfristig auch die Feuerwehren in Baden-Württemberg erfassen wird, umso wichtiger.

Die These der Landesfeuerwehrschule ist dabei vor allen die frühzeitige Übertragung von (Führungs-)Verantwortung auf junge Führungskräfte, wie Gruppenführer. "Schuster bleib bei Deinen Leisten: Der ausgebildete Zugführer soll grundsätzlich nicht den Gruppenführer auf einem Löschfahrzeug machen, solange ausgebildete Gruppenführer zur Verfügung stehen. Lasst lieber den jungen Gruppenführer vorne rechts sitzen und der Zugführer macht seinen Melder", sagte Slaby. Nur so könnten junge Führungskräfte wichtige wie notwendige Erfahrungen sammeln. Dabei sei aber auch eine eigene Reflexion der eigenen Tätigkeiten nach dem Einsatz wichtig, um sich weiterzuentwickeln, so die Ausbilder. Diese Vorgaben gelten im Übrigen für alle Führungsebenen.  Ebenso gibt die Landesfeuerwehrschule die Empfehlung, dass ein Zugführer eines Löschzuges nicht zeitgleich Gruppenführer einer der beiden Löschgruppen des Zuges sein kann.

Breiten Raum nahmen auch die Themen Raumordnung, Haltepunkte, Bereitstellungsräume, Führungsorganisation und kommunikationstechnische Gliederung einer Einsatzstelle ein. Zunächst wurden auch die Mindestausrückestärken der Einsatzfahrzeuge festgelegt. So rückt der selbstständige Trupp nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 bei Tanklöschfahrzeugen oder Rüstwagen in einer Stärke von 1/2 aus, wobei bei einer Einzelfahrzeugalarmierung der Truppführer ein ausgebildeter Gruppenführer sein muss. Die beiden Truppangehörigen müssen bei (Tank-)Löschfahrzeugen zwei Atemschutzgeräteträger sein. Bei Hubrettungsfahrzeugen ist eine Mindeststärke von 1/1 laut Landesfeuerwehrschule notwendig. Bei Staffel- und Gruppenfahrzeugen ist eine Staffel (1/5) als Mindeststärke unter der Führung eines Gruppenführers nötig. Vier Mannschaftsangehörige müssen ausgebildete Atemschutzgeräteträger sein.

Ebenso interessant war, dass Abteilungskommandanten den Zugführer-Lehrgang nur noch dann benötigen, wenn infolge der eigenen Fahrzeuge der Abteilung bzw. der vorgegebenen Alarm- und Ausrückeordnung ein Löschzug gestellt werden kann. In allen anderen Fällen reicht der Gruppenführer-Lehrgang für den Abteilungskommandanten aus, so die auf Landesebene zwischen Landesfeuerwehrschule und Dienstaufsicht abgestimmten Meinung.

 

Text/Fotos: J. Thorns

 


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