Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3773
15. Wahlperiode
Der Landtag hat am 10. Juli 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Landesbauordnung
Die Landesbauordnung in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73), wird wie folgt geändert:
§ 15 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweilsmit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereitsbestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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