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Warnweste stets griffbereit haben

vom 30.06.2014
 
Ob bei der Panne auf der Autobahn oder beim Verkehrsunfall: Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit und damit Sicherheit. Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland Warnwestenpflicht: In allen hier zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen muss eine Weste mitgeführt werden. Bislang hatte die Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge gegolten.

Der KFV gibt acht Tipps zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr:
  • Lagern Sie die Warnweste griffbereit – etwa in der Fahrer- und Beifahrertür. Wird die Weste im Kofferraum aufbewahrt, sind Sie auf dem Weg dorthin nicht gesichert.
  • Wenn regelmäßig mehrere Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind, sollte eine entsprechende Anzahl an Warnwesten vorhanden sein.
  • Sichern Sie Unfallstellen mindestens mit einem Warndreieck ab; lagern Sie dieses griffbereit und nicht unter den Koffern versteckt.
  • Begeben Sie sich nach der Absicherung wenn möglich hinter die Leitplanke – sie bietet zusätzlichen Schutz vor dem fließenden Verkehr.
  • Stau auf der Autobahn: Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst kommen nur dann zügig an die Einsatzstelle, wenn eine Rettungsgasse gebildet wird! Lassen Sie bei zweispurigen Straßen in der Mitte, bei mehreren Spuren zwischen der linken und der zweiten Spur von links Platz für die Einsatzfahrzeuge.
  • Altbewährt und trotzdem manchmal vergessen: Die Gurtpflicht gilt in Deutschland für alle Insassen. Achten Sie vor allem auf die korrekte Sicherung von Babys und Kindern.
  • Sommer, Sonne, Motorradausflug – immer (mindestens) mit Helm! Korrekte Schutzausrüstung verhindert häufig schwere Verletzungen, daher auch für die schnelle Fahrt „um die Ecke“ anlegen.
  • Sie kommen als Ersthelfer zu einem Unfall – aber der Verbandkasten ist leer oder unbrauchbar. Kontrollieren Sie den Inhalt deshalb regelmäßig! Eine Auffrischung in Erster Hilfe – häufig angeboten von Hilfsorganisationen vor Ort – macht Sie sicher in der Handhabung.

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