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Aktiv bleiben in unseren Feuerwehren

vom 05.04.2015
 
Der Kreisfeuerwehrverband veröffentlicht Hinweise für Führungskräfte zum Thema
Aktiv bleiben in unseren Feuerwehren

Das Feuerwehrgesetz unseres Bundeslandes lässt eine Feuerwehrdienstfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr zu. Häufig wird bereits vorher in die Altersabteilungen gewechselt. Die Mitgliedschaft von erfahrenen und älteren Mitgliedern ist sehr wichtig für die Tagesalarmbereitschaft der Feuerwehren. Und erst die Kombination zwischen der Erfahrung der Älteren und dem Elan der Jüngeren macht die gesellschaftliche Bedeutung unserer Feuerwehren aus.

Es ist unser Bestreben nicht nur ständig neue und junge Mitglieder zu gewinnen, sondern die vorhandenen und erfahrenen Mitglieder über Jahrzehnte bei den Feuerwehren zu halten.

Dass in den Freiwilligen Feuerwehren die Mitglieder  generationsübergreifend über viele Jahrzehnte dabei sein können und wollen, ist ein wichtiges und entscheidendes  Merkmal unserer bürgerlichen Selbsthilfeeinrichtung Freiwillige Feuerwehr.

Wir wollen vermeiden, dass erfahrene und gute Einsatzkräfte zu früh in die Altersabteilungen wechseln. Aus diesem Grund wurden diese Hinweise gestaltet.

AKTIV BLEIBEN IN UNSEREN FEUERWEHREN HINWEISE FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

 
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01.05.2025

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