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Bereitstellung von Löschwasser durch die Wasserversorger an die Feuerwehren.
vom 13.07.2016
Seit längerem versuchen die Wasserversorger über Ihren Dachverband DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)die Löschwasserentnahme durch die Feuerwehren einzuschränken.
Dies hat zu vielen Diskussionen und schließlich auch zu Einsprüchen von Feuerwehren, Verbänden, Verwaltungen und Versorgern geführt.
Als einziger Kreisfeuerwehrverband in Baden-Württemberg hat sich unser Kreisfeuerwehrverband Esslingen – Nürtingen diesem Thema angenommen und berechtigte Einsprüche vorgebracht.
Vorher wurde das Thema mit den Vertretern des Deutschen Feuerwehrverbandes DFV und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes vfdb vorberaten und die Einsprüche abgeglichen.
An den Einspruchsverhandlungen in Bonn bei der DVGW hat als Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes Esslingen - Nürtingen unser stv. Vorsitzender Alfred Bidlingmaier teilgenommen.
Es konnten hierbei nach harten Verhandlungen einige wichtige Kompromisse und Vereinfachungen für den Übungs- und Einsatzbetrieb der Feuerwehren ausgehandelt werden.
Ebenfalls konnte durch unser Einwirken die Haftungsproblematik für den Einsatzleiter entscheidend abgeschwächt werden. Dies ist ein besonderer Erfolg insbesondere für das verantwortungsvolle Ehrenamt in unserem Feuerwehrwesen.
Inzwischen ist die nachfolgende Einspruchsfrist ausgelaufen und es sind keine weiteren Einsprüche gegen die in Bonn getroffenen Vereinbarungen eingegangen.
Nun wird in absehbarer Zeit der Weißdruck der Vereinbarung erscheinen und danach kann die Umsetzung erfolgen.
Weiterhin werden in den Normgremien die notwendiigen neuen Armaturen wie Rückflussverhinderer und Systemtrenner in der Feuerwehrvariante genormt und auch in die Fahrzeugbeladungen aufgenommen. Ebenfalls sollen Schulungsunterlagen erscheinen.
Durch das sehr engagierte und konstruktive Mitwirken des Kreisfeuerwehrverbandes Esslingen – Nürtingen konnte hier ein wichtiger Schritt für eine sichere und weiterhin einfache Löschwasserbereitstellung bei größtmöglicher Sicherheit für die Hygiene in der Trinkwasserversorgung erreicht werden.

Die eigentliche Basistätigkeit “ Löschwasser – Entnahme aus dem Trinkwassernetz „ rückt wieder verstärkt in den Ausbildungstätigkeit der Feuerwehren. Unser Kreisfeuerwehrverband konnte bei den Einspruchsverhandlungen wichtige Kompromisse und Vereinfachungen erreichen
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