Gute Nachrichten für alle Feuerwehren in Baden-Württemberg: Ab sofort darf wieder geübt und ausgebildet werden. Am Mittwoch, 20. Mai, hat das Innenministerium Hinweise zur Aufnahme des Übungs- und Ausbildungsdienstes bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen veröffentlicht. Der Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen hatte intensiv dafür geworben, dass die notwendigen Übungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wieder aufgenommen werden dürfen. "Dies ist eine gute Nachricht für alle Feuerwehren. Das Engagement des Kreisfeuerwehrverbandes hat sich gelohnt. Nun gilt es für die Feuerwehren, die besonderen Anforderungen des Schreibens umzusetzen", sagte Jochen Thorns, stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Esslingen-Nürtingen und selbst Kommandant einer Feuerwehr.
Das Schreiben des Innenministeriums gestattet Übungen in festen Teams ab sofort, die der Kommandant der jeweiligen Feuerwehr aufgrund der Corona-Vorgaben formell anordnen muss. Dazu müssen zahlreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt werden - wie auch zusätzliche Empfehlungen der Unfallversicherung. "Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat oberste Priorität. Daher waren die Ausbildungsübungen ausgesetzt. Auch in der jetzigen Phase der Lockerung der Maßnahmen muss die Prävention vor einer COVID-19-Erkrankung absoluten Vorrang haben", sagte Thorns. Daher empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen, die vorgegebenen Hygienemaßnahmen unbedingt zu beachten.
Mit der neuen Regelung sind jedoch nur Übungen der Einsatzabteilung der Feuerwehr gestattet. Übungen der Jugendfeuerwehr, der Musikzüge der Feuerwehren und kameradschaftliche Aktivitäten sind zunächst weiter untersagt. Das Innenministerium überprüft jedoch auch hier nach Informationen des Kreisfeuerwehrverbandes laufend die Situation. "Auch für die Jugendfeuerwehren und für die Feuerwehrmusik sind entsprechende Lösungen in Arbeit. Hier muss die weitere Entwicklung jedoch noch abgewartet werden", so Thorns. Möglicherweise könnte es nach Pfingsten entsprechend weitere Lockerungen geben, die dann auch auf andere Fachgebiete des Kreisfeuerwehrverbandes übertragen werden können.
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