zurück

FwDV 7 Atemschutz/ Änderung bei den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

vom 28.07.2023
 

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen informiert, dass die bisherigen „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ seit August 2022 durch die „Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen " ersetzt werden. Damit entfällt der arbeitsmedizinische Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte – und geht in den Empfehlungen der DGUV auf. Die Verweise auf den Grundsatz G 26 in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 – FwDV 7 – sind somit überholt. Bis zur entsprechenden Anpassung der FwDV 7 sind aufgrund des § 4 i. V. m. § 6 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 49 (Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren) anstelle des in der FwDV zitierten Grundsatzes G 26 die Regelungen der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ anzuwenden.

FBFHB-011 Ärztliche Bescheinigung (dguv.de)

 


zurück

Berichte LFV/DFV

Samstag, 04.04.2026

neues von der LFS BW

weiterlesen
 
Freitag, 23.01.2026

Beschaffung von Löschfahrzeugen

weiterlesen
 

...die nächsten 3 Ter‍mine:

08.05.2026 bis 09.05.2026

34. Kreisjugendfeuerwehrtag

Ort: Neidlingen

08.05.2026

KJF Hauptversammlung

Ort: Reußensteinhalle Schönbuchstraße 10 Neidlingen

09.05.2026 bis 10.05.2026

Tag der offenen Tür Feuerwehr Ostfildern - Nellingen

Ort: Feuerwehrhaus Nellingen An der Akademie 3 Ostfildern
Alle Termine

Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen

Portal der Feuerwehren im Landkreis Esslingen
Bahnhofstraße 2
73271 Holzmaden

©2010-2026 Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen

Direktkontakt

Telefon: 07023-90001-0
E-Mail: vorstand@kfv-esnt.de