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Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

vom 22.09.2017
 
„Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die Entscheidung des Bundesrates am 22.September 2017. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.

„Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt werden, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden“, bewertet Ziebs. Er regt an, dass der Hinweis auf den Weg für Einsatzkräfte auch in Navigationsgeräten gegeben wird: „Wir haben im Bundesverkehrsministerium gefordert, dass eine entsprechende Meldung bei Stau eingeblendet werden soll.“

Der Bundesrat beschloss zudem neue Bestimmungen zur unerlaubten Benutzung von Smartphones während der Fahrt: Das Verbot wird auf „sämtliche technischen Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet. „Verschiedene Untersuchungen belegen eine die Verkehrssicherheit
gefährdende Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten“, lautet es in der Begründung. Auch hier wurde das Bußgeld angepasst.

Quelle: DFV
 
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